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HALDAN MALİ MÜŞAVİRLİK

Steuern · Ausländische Gesellschafter

Steuern für ausländische Eigentümer einer türkischen Gesellschaft

Der Grundsatz ist einfach: Eine in der Türkei gegründete Gesellschaft ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit ihrer Gesellschafter eine türkische Gesellschaft und unterliegt dem türkischen Steuerrecht. Unterschiede für ausländische Gesellschafter ergeben sich bei der Ausschüttung ins Ausland und bei der Besteuerung im eigenen Wohnsitzstaat.

Türkçe

Kurz gesagt

Wie werden eine türkische Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern und diese selbst besteuert?

Eine in der Türkei gegründete Gesellschaft unterliegt unabhängig von der Staatsangehörigkeit ihrer Gesellschafter dem türkischen Steuerrecht. Unternehmensgewinne werden mit dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 25 % besteuert. Ab 2025 darf die berechnete Steuer 10 % des Gewinns vor Abzügen und Befreiungen nicht unterschreiten. Auf Dividenden an ausländische Gesellschafter werden 15 % Quellensteuer einbehalten; ein Doppelbesteuerungsabkommen kann den Satz senken.

Steuern auf Gesellschaftsebene

SteuerSatz oder RegelRechtsgrundlage
KörperschaftsteuerAllgemeiner Satz 25 %Körperschaftsteuergesetz Art. 32 (Gesetz Nr. 7456)
Inländische MindestkörperschaftsteuerBerechnete Steuer nicht unter 10 % des Gewinns vor Abzügen und Befreiungen (ab 2025)Körperschaftsteuergesetz Art. 32/C (Gesetz Nr. 7524)
VorauszahlungenUnterjährige Zahlungen auf den PeriodengewinnKörperschaft- und Einkommensteuergesetz
Mehrwertsteuer (KDV)Auf Verkäufe berechnet, bei Einkäufen abgezogenMehrwertsteuergesetz
LohnsteuernEinkommensteuer und Stempelsteuer auf GehälterEinkommensteuergesetz, Stempelsteuergesetz

Der Körperschaftsteuersatz kann für bestimmte Branchen und Vorgänge abweichen. Die aktuellen Sätze sollten in der Tabelle der türkischen Steuerverwaltung (GİB) geprüft werden.

Gewinnausschüttung: 15 % Quellensteuer

Wird der Gewinn nach Steuern ausgeschüttet, fällt Quellensteuer auf Dividenden an. Nach dem Präsidialbeschluss Nr. 9286 beträgt der Satz seit dem 22. Dezember 2024 15 %. Das gilt auch für Ausschüttungen an im Ausland ansässige Personen und Unternehmen.

Beispiel (ohne DBA)Betrag
Ausschüttung an den ausländischen Gesellschafter1.000.000 TRY
Quellensteuer auf Dividenden (15 %)150.000 TRY
Nettoauszahlung an den Gesellschafter850.000 TRY

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Türkei hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese können für Dividenden einen niedrigeren Höchstsatz als das nationale Recht vorsehen. Für den Abkommenssatz ist in der Regel Folgendes erforderlich:

  • der ausländische Gesellschafter ist im Vertragsstaat ansässig,
  • eine Ansässigkeitsbescheinigung wird vorgelegt,
  • die übrigen Voraussetzungen des Abkommens (z. B. Mindestbeteiligung) sind erfüllt.

Sätze und Bedingungen unterscheiden sich je Abkommen; das DBA mit dem Wohnsitzstaat des Gesellschafters sollte vor der Ausschüttung geprüft werden. Ob die in der Türkei gezahlte Steuer im Wohnsitzstaat angerechnet werden kann, richtet sich nach dessen Recht.

Weitere Zahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Gehalt

Das Gehalt eines ausländischen Gesellschafters, der tatsächlich in der Gesellschaft arbeitet, läuft über die Lohnabrechnung. Ob er in der Türkei ansässig ist, bestimmt, ob er unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist und wie weit die Besteuerung reicht. Für die Arbeit in der Türkei ist zudem eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Gesellschafterdarlehen

Darlehen von Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen unterliegen den Regeln zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung und zu Verrechnungspreisen im Körperschaftsteuergesetz. Betrag, Zinssatz und Vertrag sind danach auszurichten.

Geschäfte mit verbundenen Unternehmen

Bei Dienstleistungen, Lizenzen und Managementgebühren von Konzerngesellschaften ist die Fremdüblichkeit des Preises zu dokumentieren. Bestimmte Dienstleistungs- und Lizenzzahlungen ins Ausland können zusätzlich einer Quellensteuer unterliegen.

Checkliste

  1. Werden Körperschaftsteuer und inländische Mindestkörperschaftsteuer berechnet?
  2. Wurde vor der Ausschüttung das DBA mit dem Staat des Gesellschafters geprüft?
  3. Liegt eine Ansässigkeitsbescheinigung vor?
  4. Sind Zahlungen an Gesellschafter korrekt als Gehalt, Dividende oder Darlehen eingeordnet?
  5. Ist die Fremdüblichkeit von Geschäften mit verbundenen Unternehmen dokumentiert?

Häufige Fragen

Wie wird ein DBA auf Dividenden angewendet?

Sieht das Abkommen einen niedrigeren Quellensteuersatz für Dividenden vor, muss der ausländische Gesellschafter in der Regel eine Ansässigkeitsbescheinigung des Vertragsstaats vorlegen. Sätze und Bedingungen sind je Abkommen verschieden.

Wie wird ein ausländischer Gesellschafter besteuert, der in der Gesellschaft arbeitet?

Sein Gehalt unterliegt über die Lohnabrechnung der Einkommensteuer. Ob er in der Türkei unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist, hängt von seiner Ansässigkeit ab. Für die Arbeit in der Türkei ist zudem eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Sind Darlehen von Gesellschaftern steuerlich problematisch?

Darlehen von Gesellschaftern oder nahestehenden Personen unterliegen den Regeln zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung und zu Verrechnungspreisen im Körperschaftsteuergesetz. Betrag, Zinssatz und Dokumentation sind danach zu beurteilen.

Amtliche Quellen (auf Türkisch)

  1. 01Kurumlar Vergisi OranlarıGelir İdaresi Başkanlığı · Son kontrol: 27 Eylül 2026
  2. 027524 sayılı Kanun ile getirilen yurt içi asgari kurumlar vergisi (KVK m. 32/C, RG 02.08.2024)KPMG Vergi bülteni (ikincil kaynak) · Son kontrol: 27 Eylül 2026
  3. 039286 sayılı Cumhurbaşkanı Kararı — kâr payı stopaj oranının %15'e çıkarılması (RG 22.12.2024)Resmî Gazete · Son kontrol: 27 Eylül 2026
  4. 044875 sayılı Doğrudan Yabancı Yatırımlar KanunuMevzuat Bilgi Sistemi · Son kontrol: 27 Eylül 2026

Diese Seite beruht auf unseren türkischen Inhalten, die anhand amtlicher türkischer Quellen geprüft werden. Bei Abweichungen gilt das türkische Recht. Nur allgemeine Information. Gesetze und Verwaltungspraxis ändern sich; holen Sie vor einer Entscheidung fachlichen Rat zu Ihrem Einzelfall ein.

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