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HALDAN MALİ MÜŞAVİRLİK

Für ausländische Investoren · Antalya, Türkei

Firmengründung und Buchhaltung in der Türkei für ausländische Investoren

Ausländische Investoren werden in der Türkei inländischen Investoren gleichgestellt und können eine eigene Gesellschaft gründen. Der Weg dorthin enthält dennoch ungewohnte Schritte: Beglaubigung von Unterlagen, steuerliche Registrierung, Kapitaleinzahlung, Bankkonto und Erklärungspflichten ab dem ersten Tag. HALDAN begleitet Sie von der Gründung bis zur laufenden Buchhaltung.

Halil Haldan, Zugelassener Steuerberater und Buchprüfer (SMMM, Türkei) · Registernr.: 4820 · Antalya

Kurz gesagt

Können Ausländer in der Türkei eine Firma gründen?

Ja. Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen stellt ausländische Investoren inländischen gleich. Ausländische natürliche oder juristische Personen können in der Türkei eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) oder eine Aktiengesellschaft (A.Ş.) gründen. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Mindestkapital 50.000 TRY für die Ltd. Şti. und 250.000 TRY für die A.Ş. Mit der Gründung beginnen die steuerliche Registrierung und Pflichten wie das elektronische Buch (e-Defter).

Mindestkapital (Präsidialbeschluss Nr. 7887, ab 1. Januar 2024)

RechtsformMindestkapital
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.)50.000 TRY
Aktiengesellschaft (A.Ş.)250.000 TRY
Nicht börsennotierte A.Ş. im System des genehmigten Kapitals (Anfangskapital)500.000 TRY

Bestehende Gesellschaften mit geringerem Kapital gelten als aufgelöst, wenn sie ihr Kapital nicht bis zum 31. Dezember 2026 erhöhen (Türkisches Handelsgesetzbuch, vorläufiger Art. 15). Bei der A.Ş. ist mindestens ein Viertel der Bareinlage vor der Eintragung einzuzahlen.

So arbeiten wir

  1. 01ErstgesprächWir hören uns Ihren Investitionsplan, Ihre Gesellschafterstruktur und Ihr Vorhaben an.
  2. 02StrukturierungRechtsform, Kapital und Unterlagenliste halten wir schriftlich fest.
  3. 03GründungWir koordinieren Unterlagen, Handelsregister, Finanzamt und Bank.
  4. 04Laufende BetreuungNach der Gründung übernehmen wir Buchhaltung, Steuererklärungen und Lohnabrechnung.

Häufige Fragen

Kann ein Ausländer allein eine Firma in der Türkei gründen?

Ja. Sowohl die Ltd. Şti. als auch die A.Ş. können mit nur einem Gesellschafter gegründet werden. Benötigt werden eine beglaubigte Übersetzung des Ausweisdokuments und eine türkische Steuernummer.

Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis, um Gesellschafter zu sein?

Für die Gesellschafterstellung ist grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Wer in der Gesellschaft arbeitet oder in der Türkei lebt, benötigt jedoch gesonderte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse, die eigens zu prüfen sind.

Ltd. Şti. oder A.Ş. – was passt besser?

Für kleine und mittlere Tätigkeiten bietet die Ltd. Şti. ein geringeres Kapital und eine einfachere Struktur. Sind leichtere Anteilsübertragungen, die Aufnahme von Investoren oder eine stärker körperschaftliche Struktur geplant, kann die A.Ş. besser geeignet sein. Entscheidend ist Ihr Geschäftsplan.

Wie lange dauert die Gründung?

Das hängt vor allem davon ab, wie lange Beglaubigung und Übersetzung Ihrer ausländischen Unterlagen dauern. Liegen die Unterlagen vor, lassen sich Eintragung und Steuerregistrierung zügig abschließen; einen konkreten Zeitplan nennen wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen.

Amtliche Quellen (auf Türkisch)

  1. 014875 sayılı Doğrudan Yabancı Yatırımlar KanunuMevzuat Bilgi Sistemi · Son kontrol: 27 Eylül 2026
  2. 02Anonim ve Limited Şirketlerde Asgari Sermaye Tutarları (7887 sayılı CBK, RG sayı 32380)T.C. Ticaret Bakanlığı İç Ticaret Genel Müdürlüğü · Son kontrol: 27 Eylül 2026
  3. 03TTK Geçici 15. madde (7511 sayılı Kanun, RG 29.05.2024) — TOBB'un 14.08.2026 tarihli ve 11694 sayılı yazısı üzerine yapılan duyuru (madde metni dahil)Denizli Ticaret Odası / TOBB · Son kontrol: 27 Eylül 2026
  4. 04Establishing a BusinessT.C. Cumhurbaşkanlığı Yatırım Ofisi · Son kontrol: 27 Eylül 2026

Diese Seite beruht auf unseren türkischen Inhalten, die anhand amtlicher türkischer Quellen geprüft werden. Bei Abweichungen gilt das türkische Recht. Nur allgemeine Information. Gesetze und Verwaltungspraxis ändern sich; holen Sie vor einer Entscheidung fachlichen Rat zu Ihrem Einzelfall ein.

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