Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Nach Gesetz Nr. 7464 gilt die Vermietung einer Wohnung für bis zu 100 Tage am Stück als „Vermietung zu touristischen Zwecken“, unabhängig vom Zweck des Gastes (Urlaub, Arbeit, Ausbildung, Gesundheit). Eine einzelne Vermietung von mehr als 100 Tagen fällt nicht unter das Gesetz.
Die Genehmigung muss vor der ersten Vermietung vorliegen. Sie wird vom Ministerium für Kultur und Tourismus erteilt, das diese Befugnis auch über das Gouverneursamt, d. h. die Provinzdirektion für Kultur und Tourismus, ausüben kann (in Antalya: Antalya İl Kültür ve Turizm Müdürlüğü). Über Anträge wird innerhalb von 60 Tagen entschieden.
So beantragen ausländische Eigentümer
- Antragsberechtigt: der Eigentümer der Immobilie oder der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchs- oder Erbbaurechts. Wer die Immobilie langfristig gemietet hat, kann keinen Antrag stellen.
- Wo: online über e-Devlet (Dienste des Ministeriums für Kultur und Tourismus); die Unterlagen werden als PDF hochgeladen. Laut Leitfaden werden persönlich oder per Post eingereichte Anträge nicht berücksichtigt.
- Identität: Kopie des Reisepasses; enthält der Pass keine Unterschriftsprobe, eine Unterschriftserklärung.
- Keine türkische Ausländer-ID-Nummer? Laut Leitfaden des Ministeriums ist der Antrag über einen Bevollmächtigten zu stellen. Beizufügen ist eine von Ihnen unterzeichnete notarielle Vollmacht.
- Gehört die Immobilie einer Gesellschaft: Antrag durch die Zeichnungsberechtigten mit Steuer- und Handelsregisternummer.
- Nach der Genehmigung: Gebühren für Bescheinigung und Plakette werden mitgeteilt; die Plakette ist am Eingang anzubringen.
Freistehende Villa oder Wohnung: welche Unterlagen?
| Unterlage | Freistehendes Haus (Villa) | Wohnung in einem Gebäude mit mehreren Einheiten |
|---|---|---|
| Passkopie (ggf. Unterschriftserklärung) | Ja | Ja |
| Aktueller Grundbuchauszug (Tapu) | Ja | Ja |
| Zustimmung der Miteigentümer bei gemeinsamem Eigentum | Ja | Ja |
| Notariell beglaubigter einstimmiger Beschluss aller Wohnungseigentümer | Nicht erforderlich | Ja |
| Gewerbeerlaubnis bei mehr als fünf Einheiten im selben Gebäude | Nicht erforderlich | Ja |
| Notarielle Vollmacht bei Antrag durch Bevollmächtigten | Ja | Ja |
| Baueintragungsbescheinigung als Wohnung (ohne Wohnungseigentumstitel) | Ja | — |
Tabelle zusammengestellt aus den Unterlagenlisten im Antragsleitfaden des Ministeriums für Kultur und Tourismus (2025).
Grenzen in Mehrfamilienhäusern
- In Gebäuden mit mehr als drei Einheiten können demselben Vermieter Genehmigungen für höchstens 25 % der Einheiten erteilt werden.
- Bei mehr als fünf Einheiten im selben Gebäude ist zusätzlich eine Gewerbe- und Betriebserlaubnis erforderlich.
- In Wohnanlagen wird der einstimmige Beschluss nur für das Gebäude verlangt, in dem sich die Wohnung befindet.
- Ein Mieter darf eine als Wohnung gemietete Immobilie nicht kurzfristig untervermieten. Außer dem Eigentümer dürfen nur lizenzierte Reisebüros der Gruppe (A) diese Tätigkeit ausüben.
Steuern auf Einnahmen aus Ferienvermietung
Gesetz Nr. 7464 schafft keine eigene Einkommensteuerregelung; es gelten die allgemeinen Regeln. Wer im Ausland lebt, versteuert Mieteinnahmen aus einer türkischen Immobilie in der Türkei als beschränkt Steuerpflichtiger (siehe unseren Ratgeber zur Mietsteuer). Mieten müssen über eine Bank oder die PTT eingezogen werden, auch bei Kurzzeitvermietung.
- Tourismusabgabe: Immobilien mit Genehmigung zahlen eine Tourismusabgabe von 0,5 % der Netto-Umsatz- und Mieteinnahmen (Gesetz Nr. 7183, Art. 6).
- Gewerbliche oder Mieteinkünfte: Je nach Zahl der Einheiten und angebotenen Leistungen kann die Tätigkeit als gewerblich statt als Vermietung gelten; in Grenzfällen ist eine verbindliche Auskunft der Steuerverwaltung der sicherste Weg.
- Freibetrag für Wohnraum: Ob die kurzfristige Ferienvermietung als „Vermietung zu Wohnzwecken“ für den Freibetrag von 58.000 TRY gilt, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Gesetz und ist im Einzelfall zu prüfen.
Checkliste vor der Saison
- Prüfen, ob die Immobilie im Grundbuch als Wohnung eingetragen ist.
- Villa: Passkopie und aktuellen Tapu-Auszug bereithalten. Wohnung: zusätzlich den notariellen einstimmigen Beschluss der Eigentümer einholen.
- Keine Ausländer-ID-Nummer: notarielle Vollmacht für Ihren Bevollmächtigten unterschreiben.
- Rechtzeitig vor der ersten Buchung über e-Devlet beantragen; bis zu 60 Tage einplanen.
- Plakette anbringen, Gäste wie vorgeschrieben melden und die Tourismusabgabe jede Periode zahlen.
- Bankbelege aller Mieteinnahmen für die jährliche Steuererklärung aufbewahren.