Zum Inhalt springen
HALDAN MALİ MÜŞAVİRLİK

Ferienvermietung · Gesetz 7464

Genehmigung für Ferienvermietung in der Türkei für ausländische Eigentümer

Sie besitzen eine Villa oder Wohnung in Antalya und möchten sie tage- oder wochenweise an Urlauber vermieten, über Airbnb, Booking oder direkt. Seit dem 1. Januar 2024 ist dafür eine Genehmigung des türkischen Ministeriums für Kultur und Tourismus erforderlich. Auch ausländische Eigentümer können sie erhalten. Hier der Ablauf nach Gesetz Nr. 7464, der Durchführungsverordnung und dem offiziellen Antragsleitfaden des Ministeriums.

Türkçe

Kurz gesagt

Kann ein Ausländer in der Türkei eine Genehmigung für Ferienvermietung erhalten?

Ja. Die Genehmigung wird dem Eigentümer der Immobilie (oder dem Inhaber eines eingetragenen Nießbrauchs- oder Erbbaurechts) erteilt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Ausländische Eigentümer legen eine Kopie ihres Reisepasses vor. Der Antrag wird über e-Devlet gestellt; laut Leitfaden des Ministeriums müssen Eigentümer ohne türkische Ausländer-Identifikationsnummer über einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht beantragen. Für eine freistehende Villa ist die einstimmige Zustimmung der Miteigentümer, die in Mehrfamilienhäusern verlangt wird, nicht erforderlich.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Nach Gesetz Nr. 7464 gilt die Vermietung einer Wohnung für bis zu 100 Tage am Stück als „Vermietung zu touristischen Zwecken“, unabhängig vom Zweck des Gastes (Urlaub, Arbeit, Ausbildung, Gesundheit). Eine einzelne Vermietung von mehr als 100 Tagen fällt nicht unter das Gesetz.

Die Genehmigung muss vor der ersten Vermietung vorliegen. Sie wird vom Ministerium für Kultur und Tourismus erteilt, das diese Befugnis auch über das Gouverneursamt, d. h. die Provinzdirektion für Kultur und Tourismus, ausüben kann (in Antalya: Antalya İl Kültür ve Turizm Müdürlüğü). Über Anträge wird innerhalb von 60 Tagen entschieden.

So beantragen ausländische Eigentümer

  • Antragsberechtigt: der Eigentümer der Immobilie oder der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchs- oder Erbbaurechts. Wer die Immobilie langfristig gemietet hat, kann keinen Antrag stellen.
  • Wo: online über e-Devlet (Dienste des Ministeriums für Kultur und Tourismus); die Unterlagen werden als PDF hochgeladen. Laut Leitfaden werden persönlich oder per Post eingereichte Anträge nicht berücksichtigt.
  • Identität: Kopie des Reisepasses; enthält der Pass keine Unterschriftsprobe, eine Unterschriftserklärung.
  • Keine türkische Ausländer-ID-Nummer? Laut Leitfaden des Ministeriums ist der Antrag über einen Bevollmächtigten zu stellen. Beizufügen ist eine von Ihnen unterzeichnete notarielle Vollmacht.
  • Gehört die Immobilie einer Gesellschaft: Antrag durch die Zeichnungsberechtigten mit Steuer- und Handelsregisternummer.
  • Nach der Genehmigung: Gebühren für Bescheinigung und Plakette werden mitgeteilt; die Plakette ist am Eingang anzubringen.

Freistehende Villa oder Wohnung: welche Unterlagen?

UnterlageFreistehendes Haus (Villa)Wohnung in einem Gebäude mit mehreren Einheiten
Passkopie (ggf. Unterschriftserklärung)JaJa
Aktueller Grundbuchauszug (Tapu)JaJa
Zustimmung der Miteigentümer bei gemeinsamem EigentumJaJa
Notariell beglaubigter einstimmiger Beschluss aller WohnungseigentümerNicht erforderlichJa
Gewerbeerlaubnis bei mehr als fünf Einheiten im selben GebäudeNicht erforderlichJa
Notarielle Vollmacht bei Antrag durch BevollmächtigtenJaJa
Baueintragungsbescheinigung als Wohnung (ohne Wohnungseigentumstitel)Ja—

Tabelle zusammengestellt aus den Unterlagenlisten im Antragsleitfaden des Ministeriums für Kultur und Tourismus (2025).

Grenzen in Mehrfamilienhäusern

  • In Gebäuden mit mehr als drei Einheiten können demselben Vermieter Genehmigungen für höchstens 25 % der Einheiten erteilt werden.
  • Bei mehr als fünf Einheiten im selben Gebäude ist zusätzlich eine Gewerbe- und Betriebserlaubnis erforderlich.
  • In Wohnanlagen wird der einstimmige Beschluss nur für das Gebäude verlangt, in dem sich die Wohnung befindet.
  • Ein Mieter darf eine als Wohnung gemietete Immobilie nicht kurzfristig untervermieten. Außer dem Eigentümer dürfen nur lizenzierte Reisebüros der Gruppe (A) diese Tätigkeit ausüben.

Steuern auf Einnahmen aus Ferienvermietung

Gesetz Nr. 7464 schafft keine eigene Einkommensteuerregelung; es gelten die allgemeinen Regeln. Wer im Ausland lebt, versteuert Mieteinnahmen aus einer türkischen Immobilie in der Türkei als beschränkt Steuerpflichtiger (siehe unseren Ratgeber zur Mietsteuer). Mieten müssen über eine Bank oder die PTT eingezogen werden, auch bei Kurzzeitvermietung.

  • Tourismusabgabe: Immobilien mit Genehmigung zahlen eine Tourismusabgabe von 0,5 % der Netto-Umsatz- und Mieteinnahmen (Gesetz Nr. 7183, Art. 6).
  • Gewerbliche oder Mieteinkünfte: Je nach Zahl der Einheiten und angebotenen Leistungen kann die Tätigkeit als gewerblich statt als Vermietung gelten; in Grenzfällen ist eine verbindliche Auskunft der Steuerverwaltung der sicherste Weg.
  • Freibetrag für Wohnraum: Ob die kurzfristige Ferienvermietung als „Vermietung zu Wohnzwecken“ für den Freibetrag von 58.000 TRY gilt, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Gesetz und ist im Einzelfall zu prüfen.

Checkliste vor der Saison

  1. Prüfen, ob die Immobilie im Grundbuch als Wohnung eingetragen ist.
  2. Villa: Passkopie und aktuellen Tapu-Auszug bereithalten. Wohnung: zusätzlich den notariellen einstimmigen Beschluss der Eigentümer einholen.
  3. Keine Ausländer-ID-Nummer: notarielle Vollmacht für Ihren Bevollmächtigten unterschreiben.
  4. Rechtzeitig vor der ersten Buchung über e-Devlet beantragen; bis zu 60 Tage einplanen.
  5. Plakette anbringen, Gäste wie vorgeschrieben melden und die Tourismusabgabe jede Periode zahlen.
  6. Bankbelege aller Mieteinnahmen für die jährliche Steuererklärung aufbewahren.

Häufige Fragen

Ich lebe in Deutschland und habe keine türkische Aufenthaltserlaubnis. Kann ich die Genehmigung trotzdem erhalten?

Ja. Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind keine Voraussetzungen. Laut Leitfaden des Ministeriums für Kultur und Tourismus beantragen Eigentümer ohne türkische Ausländer-Identifikationsnummer über einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht; dieser reicht Passkopie, Grundbuchauszug und die übrigen Unterlagen über e-Devlet ein.

Brauche ich für meine Villa die Zustimmung der Nachbarn?

Nicht für ein freistehendes Haus. Der einstimmige, notariell beglaubigte Beschluss der Wohnungseigentümer wird für Wohnungen in Gebäuden mit mehreren Einheiten verlangt. Für eine freistehende Villa verlangt der Leitfaden Ausweisdokumente, Grundbuchauszug, bei Miteigentum die Zustimmung der Miteigentümer und gegebenenfalls die Vollmacht.

Was passiert bei Vermietung ohne Genehmigung?

Je Immobilie wird ein Bußgeld verhängt. Das Gesetz sieht 100.000 TRY und eine Frist von 15 Tagen vor, 500.000 TRY bei Fortsetzung und 1.000.000 TRY bei weiterer Fortsetzung. Diese gesetzlichen Beträge werden jährlich um den Neubewertungssatz erhöht.

Kann ich mit Verträgen über mehr als 100 Tage ohne Genehmigung vermieten?

Eine einzelne Vermietung von mehr als 100 Tagen fällt nicht unter Gesetz Nr. 7464. Wer dieselbe Wohnung jedoch innerhalb eines Jahres mehr als viermal mit jeweils über 100-tägigen Verträgen vermietet, wird nach dem Gesetz mit Bußgeld belegt.

Amtliche Quellen (auf Türkisch)

  1. 017464 sayılı Konutların Turizm Amaçlı Kiralanmasına ve Bazı Kanunlarda Değişiklik Yapılmasına Dair Kanun (RG 02.11.2023/32357)Mevzuat Bilgi Sistemi · Son kontrol: 3 Ekim 2026
  2. 02Konutların Turizm Amaçlı Kiralanması Faaliyetlerinin Düzenlenmesine İlişkin Yönetmelik (RG 28.12.2023/32413; son değişiklik RG 25.11.2025/33088)T.C. Kültür ve Turizm Bakanlığı · Son kontrol: 10 Ekim 2026
  3. 03Turizm Amaçlı Kiralanan Konut İzin Belgesi Kullanım Kılavuzu (2025, V.1.2) — başvuru yöntemi, yabancı uyruklu malikler, belge listeleriT.C. Kültür ve Turizm Bakanlığı · Son kontrol: 10 Ekim 2026
  4. 047183 sayılı Türkiye Turizm Tanıtım ve Geliştirme Ajansı Hakkında Kanun (m. 6 — turizm payı)Mevzuat Bilgi Sistemi · Son kontrol: 3 Ekim 2026
  5. 05Türkiye'de Yerleşmiş Olmayanlar (Dar Mükellefler) İçin Kira Geliri Rehberi (Şubat 2026, Yayın No: 594)Gelir İdaresi Başkanlığı · Son kontrol: 3 Ekim 2026

Diese Seite beruht auf unseren türkischen Inhalten, die anhand amtlicher türkischer Quellen geprüft werden. Bei Abweichungen gilt das türkische Recht. Nur allgemeine Information. Gesetze und Verwaltungspraxis ändern sich; holen Sie vor einer Entscheidung fachlichen Rat zu Ihrem Einzelfall ein.

Erstgespräch

Sie planen ein Unternehmen oder eine Investition in der Türkei?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben und Ihre Gesellschafterstruktur. Wir skizzieren Rechtsform, Kapital, Unterlagen und Zeitplan für Ihren Fall. Beratung auf Türkisch und Englisch.

WhatsApp-Nachricht senden

+90 505 480 3751 · smmmhalilhaldan@gmail.com

Anrufen E-Mail WhatsApp